Verhaltenskodex für Mitgliedsverbände

1. Förderung ethischer Standards

Die Mitglieder von ACC-Europe definieren einen Ethikkodex für christliche Beratung, der Richtlinien zu christlichen Werten und ethischer Praxis in der Beratung enthält, die bei der Entscheidungsfindung und Bewertung ethischer Entscheidungen auf biblisch-ethischer Grundlage und unter Berücksichtigung der Gesetze ihres Landes hilfreich sein werden. Dieser Kodex soll sowohl im Sinne des christlichen Glaubens, als auch praktisch umsetzbar sein.

2. Andere Länder respektieren

Die Mitglieder von ACC-Europe vertreten das Glaubensbekenntnis und die gleiche Definition von christlicher Beratung. Sie akzeptieren jedoch, dass Länder andere Kulturen, andere Kirchengeschichten, andere Gesetze und andere Bedürfnisse haben. Diese Unterschiede werden als Ergänzung und als Chance gesehen, voneinander zu lernen.

3. Gemeinsame Qualitätsstandards entwickeln und etablieren

Die Mitglieder von ACC-Europe werden alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Qualität ihres Akkreditierungssystems zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Deshalb:

1. ist es ihr Ziel, die Akkreditierung und Anerkennung von Studiengängen so zu gestalten, dass Akkreditierung und Anerkennung zwischen den Ländern gegenseitig austauschbar sind;

2. werden Mitglieder von ACC-Europe akkreditierten Beratern entsprechend den Levels anderer Länder einen gleichwertigen Status in ihrem Land verleihen.

4. Dienst in einer anderen Kultur.

Mitglieder von ACC-Europe werden darauf achten, dass die Mitglieder ihres Landes für andere Kulturen sensibel sind. ACC-Mitglieder eines anderen Landes sollten alle Aktivitäten in einem fremden Land, die der bestehenden inländischen ACC schadet oder schaden könnte, strikt vermeiden. Wenn es erwünscht ist, dass Mitglieder von ACC aus einem Land Aktivitäten durchführen, die die Sache Christi in einem anderen Land fördert, sollten sie der ACC in dem Land, in dem sie arbeiten sollen, Respekt entgegenbringen, indem sie:

1.Kontakt aufnehmen mit dem ACC-Büro des betreffenden Landes, in dem sie eine eigene Niederlassung von ACC gründen, einen Kurs organisieren usw., um die Notwendigkeit der Initiativen in diesem Land zu untersuchen;

2. das ausländische ACC-Büro informieren, wenn es in dieses Land für einen Dienst oder eine Lehre im Zusammenhang mit der Anerkennung des ACC durch die örtliche Kirche oder eine örtliche Organisation eingeladen wird;

3. keine Anträge auf Akkreditierung für die Mitgliedschaft oder Akkreditierung aus einem anderen Land ohne besondere Vereinbarung mit dem ACC-Büro des Wohnsitzlandes des potenziellen Mitglieds annehmen.

Vereinbart 14. Februar 2001