Grundvoraussetzungen für die Mitgliedschaft einer nationalen „ACC-Vereinigung christlicher Beraterinnen und Berater“ in ACC-EU

1. Sie hat eine erkennbare christliche Ausrichtung, d.h. der nationale ACC-Verband besitzt eine Glaubenserklärung, die von den anderen Mitgliedern von ACC Europe anerkannt wird.

2. Sie haben ein Akkreditierungssystem für BeraterInnen (Einzelpersonen), (oder arbeiten darauf hin). Die Akkreditierung ist unabhängig von Beruf und Konfession möglich.

3. Sie haben außerdem ein Zertifizierungssystem um Ausbildungsgänge und Kurse in Seelsorge und Christlicher Lebensberatung zu zertifizieren (oder arbeiten darauf hin).

4. Die Akkreditierung beinhaltet die Pflicht der BeraterInnen sich durch Supervision und Fortbildung weiterzubilden, sowie sich selbst und ihre Arbeit supervidieren zu lassen, um somit die Qualität ihrer Arbeit zu sichern.

5. Sie geben ihre Zustimmung zur Definition der christlichen Beratung durch ACC Europe.

6. Sie verpflichten sich die jährliche Mitgliedsgebühr an ACC-EU zu entrichten. Diese wird auf der jährlichen Mitgliedsversammlung festgelegt.

7. Jedes Mitgliedsland entsendet wenn möglich einen Vertreter auf die jährliche Mitgliederversammlung der ACC-EU (mind. alle 2 Jahre)